Versicherungsinformationen
Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren,
mit unserer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Sollten
Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht
antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen
Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen
von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reisestorno-Versicherung
abzuschließen.
Bei welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz?
- bei plötzlicher, schwerer Krankheit, schweren gesundheitlichen Unfallfolgen oder Tod des Versicherten oder dessen Ehepartner, Lebensgefährten, (Schwieger-) –eltern, -kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwager, und Schwägerin oder einer in der Polizze zusätzlich namentlich genannten Person
- bei Verschlechterung eines bestehenden Leidens des Versicherten
- bei Schwangerschaften der Versicherten
- bei unerwarteter Kündigung des Versicherten
- bei unerwarteter Einberufung des Versicherten zum Präsenzdienst für die Zeit der gebuchten Reise
- bei Einreichung der Scheidungsklage durch Ehepartner
- bei Nichtbestehen der Matura des Versicherten vor einer unmittelbar danach geplanten Reise
- bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht
- für bis zu 6 Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und versichert sind, liegt auch dann ein Versicherungsfall vor, wenn einer der oben genannten Gründe nur für eine Person eintritt.
Wie erfolgt der Versicherungsabschluss?
Geben Sie bei der Buchung im Buchungsformular an:
Versicherung pro Person und Tag für 1,50 €
Bezahlung am Tag der Abreise mit der Hotelrechnung.
Sollten Sie nicht anreisen können übersenden wir Ihnen gerne unsere Bankkoordinaten.
ACHTUNG!! Im
Schadensfall ist immer eine Kopie einer Bestätigung (z. B. von
Behörde, ärztliches
Attest, usw.) erforderlich!
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